Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für alle ab 01.03.2022 abgeschlossenen Verträge
§ 1 Allgemeines
Das MUSIKHAUS erteilt im gewählten Fach Unterricht durch geeignete Musiklehrer/-innen.
§ 2 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem MUSIKHAUS e.V., Degner Str. 7, 13053 Berlin (Vertragspartner 1) und dem Schüler bzw. dessen gesetzlichen Vertreters (Vertragspartner 2).
§ 3 Unterrichtszeiten
Der Unterricht findet ganzjährig statt. Während der Ferien an den Berliner Schulen sowie an gesetzlichen Feiertagen wird kein Unterricht erteilt, allerdings ist die monatliche Rate auch in diesem Zeitraum zu entrichten. Der Schüler hat bei wöchentlich stattfindendem Unterricht Anspruch auf 36 Unterrichtseinheiten (UE) pro Jahr; bei anderen Unterrichtsintervallen entsprechend anteilig.
Ausnahmen: Saxophon-Ensemble mit derzeit 15 UE á 90 min pro Jahr und Trompeten-Ensemble mit derzeit 24 UE á 45 min pro Jahr.
§ 4 Vertragslaufzeit/Kündigung/Probezeiten
Der Vertrag startet mit einer kostenpflichtigen Probezeit, bestehend aus den ersten, dem Unterrichtskalender entsprechenden, aufeinanderfolgenden 12 UE (bei 14-tägigem Unterricht 6 UE) und kann bis zur 10. UE (bzw. 4. UE) gekündigt werden, um den Vertrag zum Ende der Probezeit zu beenden.
Wird diese erste Frist nicht genutzt, läuft der Vertrag weiter. Es besteht jedoch keine starre Zweijahresbindung.
Während der ersten 24 Monate kann der Vertrag zweimal jährlich zu folgenden Terminen gekündigt werden:
– Zum 31. Januar (Kündigungseingang bis spätestens 30. November)
– Zum 31. Juli (Kündigungseingang bis spätestens 31. Mai)
Nach Ablauf der ersten 24 Monate verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist ab dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Die Kündigung hat schriftlich (per Mail) zu erfolgen (für Verträge ab dem 01.03.2022 steht auch das Online-Formular zur Verfügung).
Abweichungen zu Vertragslaufzeiten, Probezeiten und Kündigungsfristen finden Sie in den Kursbeschreibungen für:
Instrumentenkarussell, Chor, Kinderchor, Saxophon-Ensemble, Trompeten-Ensemble und Musikalische Früherziehung bei Frau Rittig-Becker sowie der Musical Theater AG.
§ 5 Unterrichtsausfall/Krankheit
Für die vom Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunde ist das MUSIKHAUS nicht nachleistungspflichtig, die Zahlungspflicht besteht fort. Bei nachgewiesener Krankheit des Schülers kann ab der 3. UE ein Antrag auf Aussetzung der Unterrichtsgebühren schriftlich gestellt werden. Die Frist beginnt erst, wenn der Musikschule der Grund der Verhinderung nachgewiesen ist.
Bei Verhinderung der Lehrkraft bemüht sich diese, die versäumte Stunde nachzuholen. Bei gegenseitig vereinbarter aber nicht in Anspruch genommener Nahholstunde gilt der Unterricht als gegeben.Bei längerer Verhinderung der Lehrkraft bemüht sich das MUSIKHAUS um eine Vertretung. Kommt eine Vertretungsvereinbarung nicht zustande bzw. kann die Lehrkraft einen ausgefallenen Termin nicht nachholen, kann Vertragspartner 2 die anteilige Rückerstattung der Unterrichtsgebühren beantragen. Der Rückerstattungsanspruch erlischt nach Ablauf eines Vierteljahres.
§5 AGB bei Prepaid-Verträgen
Für eine vereinbarte und vom Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunde ist das MUSIKHAUS nicht nachleistungspflichtig, die Zahlungspflicht besteht fort. Es wird eine Unterrichtsstunde als gegeben/entschuldigt/unentschuldigt berechnet und vom Prepaid-Kontingent abgezogen.
Bei Verhinderung der Lehrkraft wird eine neue Unterrichtsstunde vereinbart. Die ausgefallene Unterrichtsstunde wird nicht berechnet bzw. vom Prepaid-Kontingent abgezogen.
Bei längerer Verhinderung der Lehrkraft bemüht sich das MUSIKHAUS um eine Vertretung für die noch offenen und schon bezahlten Unterrichtseinheiten. Ggf. kann die Geltungsfrist der Prepaidkarte dafür verlängert werden. Kommt eine Vertretungsvereinbarung nicht zustande bzw. kann die Lehrkraft einen ausgefallenen Termin nicht erteilen, kann Vertragspartner 2 die anteilige Rückerstattung der Unterrichtsgebühren beantragen.
§ 6 Alternative Formen des Fernunterrichts
Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von DozentIn und SchülerIn (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist das MUSIKHAUS berechtigt, nach vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten durch alternative Formen des Fernunterrichts zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst.
Onlineunterricht kann in gegenseitigem Einvernehmen auch als Alternative zum Präsenzunterricht, z.B. bei Krankheit oder bei Abwesenheit des Lehrers aus künstlerischen Gründen, durchgeführt werden.
§ 7 Unterrichtsersatzleistung
Konzerte, Konzertvorbereitung, Workshops oder andere künstlerisch/pädagogische Aktivitäten erfolgen ggf. an Stelle eines regulären Unterrichts. Der Lehrer informiert darüber im Vorfeld.
§ 8 Gebühren
Die aktuelle Gebührenordnung ist Bestandteil der AGB.
Bei wöchentlichem Unterricht errechnet sich die Jahresgebühr aus 36 Unterrichtseinheiten (bei anderen Unterrichtsintervallen entsprechend anteilig) und ist zahlbar in 12 gleichen Monatsraten. Enthält der Monat des Unterrichtsbeginns weniger als 3 Unterrichtseinheiten, wird in diesem Monat eine anteilige Gebühr entsprechend dem Einzelstundensatz fällig.
Für Ensembles und Chöre gilt die volle monatliche Unterrichtsgebühr ab der ersten UE und unabhängig vom Unterrichtsintervall.
Im Kündigungsfall, bei Vertragsänderung bzw. Aussetzen des Vertrages erfolgt für unvollständige Unterrichtsjahre ggf. eine End- oder Zwischenabrechnung über den tatsächlich anrechnungsfähigen Unterricht, wodurch sich in Einzelfall Abweichungen zur letzten Monatsrate ergeben können. Einzelstunden werden bei wöchentlich vereinbartem Unterricht mit 1/36 der Jahresgebühr veranschlagt.
§ 9 Zahlungsmodalitäten
Die Bezahlung erfolgt durch Lastschrifteneinzug am 10. eines Monats.
Vertragspartner 2 erkennt die Teilnahme am Lastschrifteneinzugsverfahren an. Die Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf. Bei Rücklastschriften wegen ungedeckten Kontos o.a. Gründen, gehen alle daraus entstehenden Kosten zu Lasten des Vertragspartners 2, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr und ggf. Mahngebühren.
§ 10 Gebührenerhöhung
Das MUSIKHAUS behält sich vor, die Unterrichtsgebühren den wirtschaftlichen Erfordernissen anzupassen und die Gebühren im Laufe des Geschäftsjahres zu erhöhen.
Die Erhöhung der Gebühr muss unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen vorab schriftlich erklärt werden.
§ 11 Haftung
Es gilt ausschließlich die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände oder Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
Eine Aufsichtspflicht der Lehrkräfte des MUSIKHAUS gilt nur für die Zeit des Unterrichts, vom Betreten bis zum Verlassen des Unterrichtsraumes. Für Schäden, die durch den Schüler selbst oder die begleitende Person an den Räumlichkeiten, an Instrumenten oder anderen Personen entstehen, haftet der Schüler selbst oder bei Minderjährigen seine Erziehungsberechtigten.
