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FAQ

FAQ Probestunde


Was ist der Sinn einer Probestunde?
In einer Probestunde kannst Du das gewählte Instrument ausprobieren und ein Gefühl für die Unterrichtssituation mit dem Lehrer/der Lehrerin entwickeln. Du kannst alle Fragen zum Unterricht, zum Instrument und zum Lehrer/zur Lehrerin loswerden. Das hilft Dir bei Deiner Entscheidung, ein Instrument lernen zu wollen und ob Du Dir die Zusammenarbeit mit der Lehrerin/dem Lehrer vorstellen kannst.


Entstehen aus der Teilnahme an einer Probestunde weiterführende Verpflichtungen?
Nein. Eine Probestunde steht für sich und ist zum unverbindlichen Kennenlernen des Instrumentes und der Lehrkraft gedacht. Ein Unterrichtsvertrag kann danach auf Wunsch des Interessenten/der Interessentin abgeschlossen werden.
Eine Anmeldegebühr wird erst bei Vertragsabschluss fällig.


Warum sind die Probestunden kostenpflichtig?
Unsere Lehrkräfte erhalten für die Probestunden ein Honorar und für das Musikhaus fallen Verwaltungs- und Bearbeitungskosten für jede Probestunde an. Deshalb erheben wir die Gebühren einer Einzelstunde für jede Probestunde. Das Handling der Probestunden gestaltet sich seit Einführung der Probestundengebühr verbindlicher.


Kann ich eine Probestunde (kurzfristig) absagen?
Falls Sie den Termin einer vereinbarten und bestätigten Probestunde nicht wahrnehmen können, sagen sie ihn bitte möglichst 24 h vorher direkt bei der Lehrkraft ab. Sie können einen neuen Termin vereinbaren.
Sollte die Lehrkraft verhindert sein, wird diese Sie umgehend benachrichtigen und Ihnen einen Ersatztermin anbieten. Schon gezahlte Gebühren für ersatzlos ausgefallene Probestunden werden erstattet.


Muss ich zur Probestunde ein eigenes Instrument mitbringen?

Wenn Sie ein eigenes, funktionsfähiges Instrument besitzen, bringen Sie dieses bitte mit und setzen Sie im Anmeldeformular unter “Unterricht” bitte den Haken neben “Instrument vorhanden”.
Sollten Sie kein eigenes Instrument besitzen lassen Sie in der Anmeldung bitte den Haken frei. Wir werden Ihnen für die Probestunde ein geeignetes Instrument zur Verfügung stellen oder uns für andere Absprachen diesbezüglich bei Ihnen melden. Nicht transportfähige Instrumente wie Klavier, Schlagzeug etc. werden generell vom Musikhaus für die Probestunde und für den Unterricht gestellt.


Welche Corona-Auflagen gibt es aktuell für Probestunden?
Derzeit gibt es eine Maskenempfehlung, keine Maskenpflicht. Die Entscheidung obliegt der Lehrkraft.
Vor dem Unterricht Hände waschen und Abstandsregeln einhalten.


FAQ Allgemein


Benötige ich ein eigenes Instrument für Probestunde, Instrumentenkarussell und Unterricht?
Für Probestunden und Instrumentenkarussell stellen wir Instrumente zur Verfügung. Für Unterrichtsanfänger verleihen wir, soweit vorrätig, in den ersten Monaten Instrumente oder empfehlen Fachgeschäfte oder Online-Plattformen für den Verleih von Instrumenten.
Unsere Lehrkräfte beraten darüber hinaus gern und fachkundig oder begleiten ihre Schüler mitunter später sogar beim Kauf eines Instrumentes.
Nicht transportfähige Instrumente wie Klavier, Schlagzeug etc. werden generell vom Musikhaus für die Probestunde und für den Unterricht gestellt.
s.a. https://musikhaus-ev-berlin.de/index.php/instrumentenverleih/


Muss ich ausgefallene Unterrichtsstunden bezahlen?
a) Eine vom Schüler abgesagte Unterrichtsstunde entbindet nicht von der Zahlungspflicht und das Musikhaus bzw. die Lehrkraft sind nicht nachleistungspflichtig.
b) Für eine von der Lehrkraft abgesagte Unterrichtsstunde wird ein Nachholtermin angeboten. Für einen vereinbarten Nachholtermin gelten dann wiederum a) und b)
c) Seitens der Lehrkraft ersatzlos ausgefallene Unterrichtstunden können erstattet werden, wenn bei wöchentlichem Unterricht durch den Ausfall weniger als 36 Jahresstunden erteilt werden.
d) Bei (absehbar) längerer Krankheit und anderen schwierigen Lebensumständen kann der Schüler nach der 3. Ausfallstunde einen Antrag auf Aussetzen des Unterrichts auf der Grundlage entsprechender Nachweise stellen.


Warum muss ich Unterrichtsgebühren auch in den Ferien bezahlen?
Wir unterrichten im Berliner Schulferienrhythmus!
Unsere Unterrichtsgebühren werden bei wöchentlichem Unterricht pauschal mit 3 Unterrichtseinheiten (UE) pro Monat berechnet (bei anderen Unterrichtsformen entsprechend angepasst). Egal wie viele UE tatsächlich in dem jeweiligen Monat anfallen, werden somit über diese für das Schüler- und Musikhauskonto kontinuierliche Pauschale jährlich 36 UE bezahlt. Je nach Feiertags- und Ferienlage in den Wochentagen werden jedoch meist 37 – 42 UE pro Jahr gegeben, so dass niemand zu viel bezahlt. Bei Kündigung kann eine Nachberechnung der tatsächlich bezahlten und gegebenen UE erfolgen.


Muss ich Noten lesen können, um an einer Probestunde oder am Unterricht teilzunehmen?
Nein. Das Erlernen der Noten ist Bestandteil des Unterrichts. Noten lernen sich viel leichter, wenn man sie zusammen mit den dazu passenden Tönen kennen lernt.


Kann ich ein Instrument oder Singen lernen, wenn ich „unmusikalisch“ bin?
“Unmusikalisch” ist oft ein schnelles (manchmal auch falsches!) Vorurteil – dies können wir gern noch einmal in einer Probestunde oder Probezeit miteinander überprüfen und vielleicht sogar entkräften.


Warum soll ich neben dem Unterricht noch zuhause Üben?
Die wirkliche Freude am Musizieren kommt erst auf, wenn sich ein Lernerfolg einstellt. Genauso deprimierend kann es sein, wenn dieser Lernerfolg ausbleibt.
Deshalb ist es wichtig, das im Unterricht Ausprobierte und Besprochene zuhause durch regelmäßiges Wiederholen und Vertiefen weiter zu entwickeln und kognitiv und motorisch verfügbar zu machen. Das Erlernen eines Instrumentes geschieht auch weitestgehend auf der motorischen Ebene und betrifft die Beobachtung und Steuerung vielfältiger und gleichzeitiger, komplexer Prozesse in unserem Körper. Dieses motorische Lernen gestaltet sich meist langsamer als ein pures kognitives Lernen, wie wir es aus der Schule kennen und benötigt mehr Geduld für die Verinnerlichung. Dafür benötigen wir bei Kindern das Verständnis und die Unterstützung der Eltern.


Welche Möglichkeiten gibt es für gemeinsames Musizieren am Musikhaus?
Aktuell ist dies möglich im Kammermusikensemble (für Blockflöten), im Streicherensemble, im Trompetenensemble, im Saxophonensemble, in der Folkband „Good Neighbours“, im Gemischten Chor, im Vormittagschor, in den Kinderchören und im Jugendchor.
Natürlich kann man/frau sich auch selbst passende Spielpartner suchen.
s.a. unter Angebote\Ensembles und unter Angebote\Chöre (leider kein Link schaltbar)


Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es?
Kündigen können Sie schriftlich oder per E-Mail. In den meisten Verträgen ist eine Probezeit für die ersten 12 Unterrichtseinheiten vereinbart. Innerhalb dieser Probezeit ist eine Kündigung bis zur 10. Unterrichtsstunde zum Ende der Probezeit möglich.

Die regulären Kündigungstermine für laufende Verträge sind halbjährlich zum 31.01. und zum 31.07. mit einer Frist von jeweils 2 Monaten im Voraus. Ab dem 1. April 2022 geschlossene Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren und können während dieser Zeit nach obigen Bedingungen, danach monatlich gekündigt werden.

Prepaid-Karten sind nicht kündbar. Das Instrumentenkarussell kann innerhalb einer laufenden Runde (4 UE) nicht gekündigt werden.
Abweichende Konditionen gibt zu den Probezeiten bei 14tägigem und monatlichem Unterricht, Ensembleverträgen und einem speziellen Vertrag für Musikalische Früherziehung, die z.T. in den Angebotsbeschreibungen oder in den AGB bei Anmeldung zu finden sind.
Für Prepaidkarten und beim Instrumentenkarussell gibt es keine Probezeit.
Sonderkündigungskonditionen bitte erfragen.


Gibt es am Musikhaus Auftrittsmöglichkeiten?
Musizierstunden und Klassenvorspiele gehören ebenso zum Musikhaus-Alltag wie Chorkonzerte und Auftritte unserer Ensembles im Kiez und darüber hinaus bei Feiern, privaten und offiziellen Anlässen. Hier können unsere SchülerInnen ihr Erlerntes auf ein Ziel hin ausrichten und den Auftrittsalltag kennen lernen.


Kann ich auch auch als Erwachsener und im höheren Alter noch ein Instrument oder Singen lernen?
Ja gern! Unsere Lehrkräfte haben Erfahrung mit erwachsenen Anfängern auch im höheren Alter bzw. Erwachsenen, die Ihr Hobby aus der Kindheit oder Jugend wiederbeleben wollen. Trauen Sie sich!


Gibt es in finanziellen Härtefällen Ermäßigungen für den Unterricht?
Schauen Sie bitte einmal unter diesem Link nach: https://musikhaus-ev-berlin.de/index.php/teilhabe/


Ist das Musikhaus barrierefrei?
Ja! Der zweite Aufgang in der Alten Feuerwache in der Waldowstr. ist mit einem Fahrstuhl ausgestattet, über welchen unsere Räume in beiden Etagen problemlos erreichbar sind.


Gibt es am Musikhaus inklusive Angebote?
Im Rahmen unserer Möglichkeiten und der Qualifikationen unserer Lehrkräfte sondieren wir mit Ihnen gern, welche unserer Angebote inklusiven Charakter haben bzw. speziellen Angebote wir für Sie erstellen können. Sprechen Sie uns gern an.