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Teilhabe

Barrierefreiheit

Unsere Musikschule ist barrierefrei! Der zweite Aufgang in der Alten Feuerwache ist mit einem Fahrstuhl ausgestattet, über welchen unsere Räume in beiden Etagen problemlos erreichbar sind.

Bildung und Teilhabe

Finanzielle Zuschüsse für den Musikunterricht können für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beantragt werden, wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder vergleichbar geringe Einkommen beziehen.
Wir stellen Ihnen dafür gern eine kostenlose Bescheinigung über die bei uns gebuchten Kurse aus.

Senioren und Erwachsene

Das Einstiegsalter für unsere Unterrichtsangebote und Kurse ist nach oben hin prinzipiell unbegrenzt. Sprechen Sie uns gern an – unsere ältesten Schüler sind über 70 Jahre alt!

Inklusion

Im Rahmen unserer Möglichkeiten und der Qualifikationen unserer Lehrkräfte sondieren wir mit Ihnen gern, welche unserer Angebote inklusiven Charakter haben bzw. speziellen Angebote wir für Sie erstellen können. Sprechen Sie uns gern an.

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